Die vom Land Hessen beschlossene Verschärfung der 3G-Regelung für Sportstätten betrifft auch das DAV Kletter- und Boulderzentrum Gießen. Vom 11. November an wird deshalb nur noch Besuchern der Zutritt gewährt, die vollständig geimpft sind, genesen sind oder den Nachweis einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Testung vorlegen können. Antigen-Schnelltests genügen nicht mehr. Für Schülerinnen und Schüler genügt es, als Nachweis das Testheft mit Eintragungen der Lehrkräfte vorzuzeigen. Die neue 3G+ Regelung gilt nur für Kunden der Kletterhalle, nicht für die Mitarbeiter. Die bisherige 3G-Regelung gilt außerdem weiter für die Bildungsangebote und beruflichen Fortbildungen im Seminarraum, soweit der Zutritt direkt erfolgt und nicht durch die Kletterhalle bzw. das Bistro.