Für Kletterzentrum gilt jetzt 3G+ Regelung

Die vom Land Hessen beschlossene  Verschärfung der 3G-Regelung für Sportstätten betrifft auch das DAV Kletter- und Boulderzentrum Gießen. Vom 11. November an wird deshalb nur noch Besuchern der Zutritt gewährt,  die vollständig geimpft sind,  genesen sind oder den Nachweis einer maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Testung vorlegen können. Antigen-Schnelltests genügen nicht mehr. Für Schülerinnen und Schüler genügt es, als Nachweis das Testheft mit Eintragungen der Lehrkräfte vorzuzeigen. Die neue 3G+ Regelung gilt nur für Kunden der Kletterhalle,  nicht für die Mitarbeiter.  Die bisherige 3G-Regelung gilt außerdem weiter für die Bildungsangebote und beruflichen Fortbildungen im Seminarraum, soweit der Zutritt direkt erfolgt und nicht durch die Kletterhalle bzw. das Bistro.

 

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