Drei G-Regel gilt auch für Kletterhalle und Geschäftsstelle

Seit Mitte August gelten auch in unserem Kletter- und Boulderzentrum die 3 G-Regeln zur Corona-Vorbeugung. Dass bedeutet, dass nur Geimpften, Genesenen oder aktuell getestete Personen der Zutritt in die Halle gewährt wird.  Die entsprechenden Nachweise müssen beim Einchecken an der Theke vorgelegt werden. Dabei lassen sich zeitliche Verzögerungen nicht vermeiden, wofür Betriebsleiterin Salome Ryll um Verständnis bittet. Diese Regeln gelten nicht nur für Kletterer und Boulderer, sondern auch für Nutzer der Seminarräume und Teilnehmer an  Kindergeburtstagsfeiern. Auch beim Betreten der Geschäftsstelle, die dienstags und donnerstags von 18 bis 20 Uhr geöffnet ist, gelten vorerst die Corona-bedingten Zutrittsbeschränkungen. Das bedeutet umgekehrt: Wer keinen der Nachweise erbringen kann oder will, darf nicht in die Kletterhalle eingelassen werden.

 

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